FAQ – Häufige Fragen

Fährt meine Tochter / mein Sohn Einsätze mit?
Laut Gesetzgeber dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab einem Alter von 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen Einsätze mitfahren. Auch wir haben dies entsprechend geregelt. Hierbei werden die Eltern über die Voraussetzungen aufgeklärt und müssen natürlich ihr Einverständnis geben. Es gelten strikte Regeln, wann ein/e Jugendfeuerwehrkamerad/in mit in den Einsatz fahren darf. Bestimmte Einsatzlagen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einfachen Einsätzen ohne große Gefährdung oder psychischer Belastung ist meist ein Ausrücken möglich.

Ist meine Tochter / mein Sohn versichert?
Feuerwehrmitglieder sind im Feuerwehrdienst über die Unfallkasse NRW (Unfallversicherungsträger für Angehörige der Feuerwehr in NRW) versichert. Dazu zählt jeder Dienst bei der Feuerwehr, z.B. Übung, Ausbildung, Unternehmungen, aber auch der direkte Hin- und Rückweg vom Dienst.

Geht meine Tochter/mein Sohn irgendwelche Verpflichtungen ein wenn sie/er in die Jugendfeuerwehr eintritt?
Nein. Die Jugendfeuerwehr arbeitet wie ähnlich jeder normale Verein und ist gänzlich freiwillig. Natürlich freuen wir uns über eine regelmäßige Teilnahme an den Diensten.

Was macht mein Sohn/meine Tochter bei der Jugendfeuerwehr?
Neben der Grundausbildung in der Feuerwehrtechnik legen wir einen hohen Wert auf gemeinsame Freizeitaktivitäten. Hier entscheidet der Ideenreichtum der Jugendgruppe.

Wer bezahlt die Uniform und Ausrüstung?
Natürlich stellt die Stadt Sankt Augustin sowohl die Übungsuniform als auch die Ausgehuniform für ihren Dienst in der Jugendfeuerwehr. Sie müssen keinen Eigenbeitrag leisten. Die ausgegebene Uniform ist bei Austritt aus der Jugendfeuerwehr zurück zu geben.